Energieaudit DIN 16.247
- Planung und Projektierung Effizienztechnologien/Erneuerbare Energien
- Energieaudit DIN 16247
- Erweiterte Energieberatung für Betriebe
- Energieberatung Plus/Smarte Effizienz
- Energieberatung Wohn- und Nichtwohngebäude DIN 18599
- Erstellen von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude
- Antragstellung Bundesprogramm Bafa, Kfe
- Begleitung Antragstellung
- Energieeffiziente Landwirtschaft
Zusammenfassung
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Nachhaltige Partnerschaften
„Eine höhere Energieeffizienz stärkt aber auch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, verringert die Fehleranfälligkeit und macht sie unabhängiger von Energie Bezügen.“

Das Instrument zur Effizienzplanung von Unternehmen
Nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDLG) müssen alle Unternehmen, die nicht Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (Nicht–KMU) sind, erstmals seit 5.12.2015 regelmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit mindestens nach DIN 16247.1 durchführen. Alternativ gilt die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 bzw. EMAS.
Das Ingenieurbüro führt Energieaudits nach DIN 16247.1 durch bzw. begleitet Auditprozesse nach ISI 50001 bzw. EMAS.
Wichtig:
Nicht für alle Unternehmen ist die regelmäßige Auditierung nach ISO 50001 oder EMAS sinnvoll und erforderlich. Oftmals ist auch eine Abstufung auf eine Auditierung nach DIN 16247.1 ausreichend, um die Vorgaben des Energiedienstleitungsgesetzes einzuhalten.
Das Ingenieurbüro prüft, ob für Ihr Unternehmen ein einfaches Audit ausreicht und organisiert den Übergang vom Energiemanagementsystem zum Audit nach DIN 16247.1.
Hierdurch können sie erhebliche Kosten und Ressourcen sparen.
Bundesförderung für Energieberatung
Für kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) besteht die Möglichkeit eine zu 80 % geförderte Energieberatung alle vier Jahre in Anspruch zu nehmen. Die Bundesanstalt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) bietet hierzu das Förderprogramm Energieaudit DIN EN 16247 an. Das Ingenieurbüro ist von der Bafa anerkannt, entsprechende Beratungen durchzuführen.