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Häufige Fragen

Antworten rund um Energieberatung, Förderung, Wärmepumpe, Heizlastberechnung, Energieausweis und Photovoltaik.

Hier finden Sie die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – das Erstgespräch ist kostenlos.

Allgemeines und Ablauf

Was macht ein Energieberater?

Ein Energieberater untersucht, wo Ihr Gebäude Energie verliert, und zeigt, mit welchen Maßnahmen Sie Verbrauch und Kosten senken. Dazu gehören Gebäudehülle, Fenster, Heizung und Stromerzeugung. Außerdem klärt er, welche Fördermittel infrage kommen, und stellt die nötigen Nachweise aus.

Sind Sie unabhängig?

Ja. Wir sind ein Ingenieurbüro und verkaufen keine Heizungen, Dämmstoffe oder Solaranlagen. Unsere Empfehlung richtet sich allein nach Ihrem Gebäude und Ihren Zielen.

Ist das Erstgespräch kostenlos?

Ja, das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir klären, was Sie vorhaben, welche Leistung dafür sinnvoll ist und was sie kostet.

In welchen Orten sind Sie tätig?

Im gesamten Saarland – zum Beispiel in Saarbrücken, Saarlouis, Völklingen, Neunkirchen, Homburg, St. Ingbert, St. Wendel und Merzig. Unser Büro ist in Saarbrücken-Dudweiler.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?

Hilfreich sind Grundrisse und Schnitte, das Baujahr, Angaben zu bisherigen Sanierungen, die Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre und die Daten Ihrer Heizung, zum Beispiel aus dem Schornsteinfegerprotokoll. Wenn etwas fehlt, ist das kein Hindernis: Wir sagen Ihnen, was wir wirklich brauchen.

Für wen arbeiten Sie?

Für private Hausbesitzer und Vermieter, für Unternehmen sowie für Kommunen und öffentliche Einrichtungen.

Wie schnell bekomme ich eine Antwort?

Auf Anfragen antworten wir an Werktagen in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Einen Termin stimmen wir dann direkt mit Ihnen ab.

Wie nehme ich Kontakt auf?

Telefonisch unter 06897 / 7290800, per E-Mail an info@ib-wuensch.de oder über das Kontaktformular.

Energieberatung und Sanierungsfahrplan

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der Sanierungsfahrplan zeigt, in welcher Reihenfolge Sanierungsschritte für Ihr Gebäude sinnvoll und förderfähig sind. Sie können die Maßnahmen auf einmal umsetzen oder Schritt für Schritt über mehrere Jahre. Mehr dazu auf der Seite Sanierungsfahrplan (iSFP).

Wie läuft eine Energieberatung ab?

Nach dem kostenlosen Erstgespräch nehmen wir Ihr Gebäude vor Ort auf: Gebäudehülle, Fenster, Heizung und Verbrauch. Daraus erstellen wir Ihr Energiekonzept und besprechen es mit Ihnen. Auf Wunsch stellen wir anschließend die Förderanträge und begleiten die Umsetzung.

Brauche ich für die Förderung einen Energieberater?

Für viele Förderprogramme des Bundes ist ein gelisteter Energie-Effizienz-Experte vorgeschrieben. Wir sind in der Expertenliste eingetragen und übernehmen für Sie die Antragstellung und die Baubegleitung.

Wird die Energieberatung selbst gefördert?

Ja, der Bund bezuschusst derzeit die Energieberatung für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude. Wie hoch der Zuschuss aktuell ist und wie er beantragt wird, erklären wir Ihnen im Erstgespräch.

Lohnt sich eine Beratung, wenn ich nur eine einzelne Maßnahme plane?

Ja, gerade dann. Maßnahmen beeinflussen sich gegenseitig: Wer zum Beispiel erst die Heizung tauscht und später dämmt, hat danach oft eine zu große Heizung. Die Beratung stellt sicher, dass die einzelnen Schritte zueinander passen.

Was ist die DIN 18599?

Die DIN 18599 ist die Norm, nach der Gebäude energetisch bewertet werden. Sie berücksichtigt Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung in einer gemeinsamen Berechnung.

Beraten Sie auch zu Nichtwohngebäuden?

Ja. Wir beraten zu Büro- und Gewerbegebäuden ebenso wie zu öffentlichen Gebäuden. Für Unternehmen bieten wir zusätzlich Energieaudits und Transformationsberatung an.

Zur Leistung: Energieberatung und Sanierungsfahrplan

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Was steht im Sanierungsfahrplan?

Sie erhalten zwei Unterlagen: „Mein Sanierungsfahrplan“ zeigt den heutigen Zustand Ihres Hauses und die empfohlenen Schritte im Überblick. Die „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ beschreibt jede Maßnahme im Detail, mit Kostenschätzung und Hinweisen für die Handwerksbetriebe.

Welche Vorteile hat der Sanierungsfahrplan bei der Förderung?

Wer Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan umsetzt, erhält nach den derzeitigen Förderbedingungen bei vielen Maßnahmen an der Gebäudehülle einen zusätzlichen Förderbonus und kann höhere Kosten ansetzen. Was das für Ihr Vorhaben bedeutet, rechnen wir Ihnen im Erstgespräch vor.

Muss ich alle Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umsetzen?

Nein. Der Sanierungsfahrplan ist eine Empfehlung und keine Verpflichtung. Sie entscheiden, was Sie wann umsetzen.

Wird der Sanierungsfahrplan selbst gefördert?

Ja, der Bund bezuschusst die Erstellung derzeit über die Energieberatung für Wohngebäude. Den Antrag stellen wir für Sie. Wie hoch der Zuschuss aktuell ist, nennen wir Ihnen im Erstgespräch.

Für welche Gebäude gibt es den Sanierungsfahrplan?

Für Wohngebäude – vom Einfamilienhaus bis zum Mehrfamilienhaus. Für Büro- und Gewerbegebäude gibt es eine eigene Energieberatung für Nichtwohngebäude, die wir ebenfalls anbieten.

Wie lange kann ich den Sanierungsfahrplan nutzen?

Der Sanierungsfahrplan ist auf mehrere Jahre angelegt. Den Förderbonus können Sie nach den derzeitigen Bedingungen bis zu 15 Jahre nach der Erstellung nutzen.

Brauche ich den Sanierungsfahrplan für eine Wärmepumpe?

Nein, er ist keine Voraussetzung für die Heizungsförderung. Sinnvoll ist er trotzdem: Er zeigt, welche Schritte an der Gebäudehülle vor dem Heizungstausch kommen sollten, damit die Wärmepumpe nicht zu groß ausgelegt wird.

Wie lange dauert es, bis der Sanierungsfahrplan fertig ist?

Das hängt von der Größe des Gebäudes und den vorhandenen Unterlagen ab. Einen Zeitrahmen nennen wir Ihnen im Erstgespräch.

Zur Leistung: Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Förderprogramme (BAFA, KfW)

Welche Förderprogramme gibt es?

Für Gebäude ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das wichtigste Programm. Sie fördert einzelne Maßnahmen ebenso wie Komplettsanierungen und wird über BAFA und KfW abgewickelt. Für Unternehmen gibt es zusätzlich die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW).

Wann muss ich den Förderantrag stellen?

Grundsätzlich bevor Sie mit der Maßnahme beginnen. Sprechen Sie uns deshalb an, bevor Sie Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben. Wir sagen Ihnen, in welcher Reihenfolge Vertrag und Antrag erfolgen müssen.

Wie hoch ist die Förderung?

Das hängt von der Maßnahme, vom Gebäude und teilweise von Ihrer persönlichen Situation ab. Die Fördersätze werden außerdem immer wieder angepasst. Den aktuellen Stand für Ihr Vorhaben nennen wir Ihnen im Erstgespräch.

Was ist der Unterschied zwischen BAFA und KfW?

Beide wickeln Förderprogramme des Bundes ab. Welche Stelle zuständig ist, hängt von der Maßnahme ab – etwa ob es um die Gebäudehülle, die Heizung oder eine Komplettsanierung geht. Wir stellen den Antrag an der richtigen Stelle.

Was bedeutet Baubegleitung?

Bei geförderten Maßnahmen begleitet ein Energie-Effizienz-Experte die Planung und Ausführung. Nach Abschluss bestätigt er, dass die Arbeiten den Förderbedingungen entsprechen. Ohne diese Bestätigung wird die Förderung nicht ausgezahlt.

Kann ich mehrere Förderprogramme kombinieren?

Teilweise ja. Dieselben Kosten dürfen aber nicht doppelt gefördert werden. Wir prüfen, welche Kombination für Ihr Vorhaben zulässig und am günstigsten ist.

Was ist die Energie-Effizienz-Expertenliste?

Ein bundesweites Verzeichnis der Deutschen Energie-Agentur (dena) mit nachweislich qualifizierten Fachleuten. Nur gelistete Experten dürfen die Nachweise für die Förderprogramme des Bundes ausstellen. Unser Büro ist dort eingetragen.

Was fördert die EEW?

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft unterstützt Unternehmen bei Investitionen in effizientere Anlagen und Prozesse, zum Beispiel bei Prozesswärme, Abwärmenutzung oder Mess- und Regeltechnik.

Zur Leistung: Förderprogramme (BAFA, KfW)

Wärmepumpe

Funktioniert eine Wärmepumpe auch im Altbau?

In vielen Fällen ja. Entscheidend ist, mit welcher Vorlauftemperatur Ihr Haus an kalten Tagen warm wird. Das hängt vom Wärmeschutz und von der Größe der Heizkörper ab. Genau das prüfen wir, bevor Sie investieren.

Brauche ich dafür eine Fußbodenheizung?

Nein, nicht zwingend. Auch mit Heizkörpern kann eine Wärmepumpe effizient arbeiten, wenn sie groß genug sind. Oft reicht es, einzelne Heizkörper zu tauschen.

Muss ich mein Haus vorher dämmen?

Nicht unbedingt. Ob und welche Maßnahmen vorher sinnvoll sind, zeigt die Berechnung für Ihr Gebäude. Manchmal genügen kleine Schritte wie die Dämmung der obersten Geschossdecke.

Warum ist eine Heizlastberechnung wichtig?

Sie bestimmt, wie viel Leistung die Wärmepumpe wirklich braucht. Ist die Anlage zu groß, schaltet sie ständig ein und aus und verschleißt schneller. Ist sie zu klein, muss der elektrische Heizstab einspringen. Mehr dazu auf der Seite Heizlastberechnung.

Was ist ein hydraulischer Abgleich?

Beim hydraulischen Abgleich wird die Heizung so eingestellt, dass jeder Heizkörper genau die Wassermenge bekommt, die der Raum braucht. Das senkt die nötige Vorlauftemperatur und ist nach den derzeitigen Förderbedingungen Voraussetzung für die Heizungsförderung. Mehr dazu auf der Seite Hydraulischer Abgleich.

Wird die Wärmepumpe gefördert?

Ja, der Einbau einer Wärmepumpe wird derzeit vom Bund gefördert. Die Fördersätze hängen unter anderem von der bisherigen Heizung und von Ihrer persönlichen Situation ab. Den aktuellen Stand nennen wir Ihnen im Erstgespräch.

Welche Arten von Wärmepumpen gibt es?

Am häufigsten sind Luft-Wasser-Wärmepumpen, die die Außenluft nutzen. Sole-Wasser-Wärmepumpen nutzen Erdwärme, Wasser-Wasser-Wärmepumpen das Grundwasser. Welche Art passt, hängt von Grundstück, Gebäude und Budget ab.

Bauen Sie die Wärmepumpe auch ein?

Nein. Wir planen und beraten unabhängig, den Einbau übernimmt ein Fachbetrieb Ihrer Wahl. Mit unserer Planung können Sie Angebote gezielt einholen und vergleichen.

Zur Leistung: Wärmepumpe

Heizlastberechnung

Was ist eine Heizlastberechnung?

Die Heizlast ist die Wärmeleistung, die Ihr Gebäude am kältesten Tag des Jahres braucht, um warm zu bleiben. Wir berechnen sie nach DIN EN 12831 für das ganze Gebäude und für jeden einzelnen Raum.

Wofür brauche ich eine Heizlastberechnung?

Sie ist die Grundlage, um eine Wärmepumpe oder eine andere Heizung richtig auszulegen, die Heizkörper zu prüfen und den hydraulischen Abgleich durchzuführen.

Was passiert, wenn die Wärmepumpe falsch ausgelegt ist?

Eine zu große Wärmepumpe ist teurer in der Anschaffung, schaltet ständig ein und aus und verschleißt schneller. Eine zu kleine Anlage muss an kalten Tagen mit dem elektrischen Heizstab nachhelfen, was die Stromkosten erhöht.

Reicht nicht eine Schätzung über den bisherigen Verbrauch?

Für eine erste Orientierung ja. Der Verbrauch hängt aber stark vom Nutzerverhalten und vom alten Heizkessel ab und sagt nichts über die einzelnen Räume aus. Für die Auslegung und den hydraulischen Abgleich braucht es die raumweise Berechnung.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Berechnung?

Grundrisse und Schnitte, das Baujahr, Angaben zu Wänden, Dach und Fenstern, zu bisherigen Sanierungen sowie zu den vorhandenen Heizkörpern. Fehlen Pläne, nehmen wir das Gebäude vor Ort auf.

Ist die Heizlastberechnung für die Förderung nötig?

Nach den derzeitigen Förderbedingungen muss beim Heizungstausch ein hydraulischer Abgleich nachgewiesen werden. Dafür wird die raumweise Heizlast benötigt.

Was ist der Unterschied zwischen Heizlast und Energiebedarf?

Die Heizlast ist eine Leistung in Kilowatt: Sie sagt, wie stark die Heizung am kältesten Tag sein muss. Der Energiebedarf im Energieausweis ist eine Energiemenge in Kilowattstunden pro Jahr: Er sagt, wie viel Energie das Gebäude über das ganze Jahr braucht.

Was bekomme ich am Ende?

Einen Bericht mit der Heizlast des Gebäudes und jedes einzelnen Raums. Damit können Fachbetriebe ein passendes Angebot für Ihre Heizung erstellen.

Wie lange dauert eine Heizlastberechnung?

Das hängt von der Größe des Gebäudes und von den vorhandenen Unterlagen ab. Einen Termin nennen wir Ihnen im Erstgespräch.

Für welche Gebäude berechnen Sie die Heizlast?

Für Wohn- und Nichtwohngebäude im Saarland.

Zur Leistung: Heizlastberechnung

Hydraulischer Abgleich

Was ist ein hydraulischer Abgleich?

Beim hydraulischen Abgleich wird die Heizung so eingestellt, dass jeder Heizkörper genau die Wassermenge bekommt, die der Raum braucht. Ohne Abgleich fließt das meiste Wasser durch die Heizkörper nahe an der Heizung, entfernte Räume bleiben kühler.

Woran merke ich, dass der Abgleich fehlt?

Typisch sind Heizkörper, die nicht richtig warm werden, während andere zu heiß sind, Fließ- oder Pfeifgeräusche an den Ventilen und eine Heizung, die mit hoher Vorlauftemperatur laufen muss.

Was bringt der hydraulische Abgleich?

Alle Räume werden gleichmäßig warm, die Heizung kommt mit niedrigerer Vorlauftemperatur und weniger Pumpenstrom aus. Für eine Wärmepumpe ist das besonders wichtig, weil sie umso sparsamer arbeitet, je niedriger die Vorlauftemperatur ist.

Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?

Nach den derzeitigen Förderbedingungen muss er beim geförderten Heizungstausch nachgewiesen werden. Für größere Mehrfamilienhäuser schreibt ihn das Gebäudeenergiegesetz beim Einbau einer neuen Heizung außerdem vor. Ob das für Ihr Gebäude gilt, klären wir mit Ihnen.

Was ist der Unterschied zwischen Verfahren A und Verfahren B?

Verfahren A schätzt die Heizlast der Räume grob über die Fläche. Verfahren B beruht auf einer raumweisen Heizlastberechnung und ist deutlich genauer. Für die Förderung wird derzeit Verfahren B verlangt. Wir arbeiten nach Verfahren B.

Brauche ich neue Thermostatventile?

Für den Abgleich müssen die Ventile voreinstellbar sein. Ältere Ventile ohne Voreinstellung werden getauscht. Das prüfen wir bei der Aufnahme der Heizkörper.

Wer stellt die Ventile ein?

Wir berechnen für jeden Heizkörper den Einstellwert und geben die Werte für Pumpe und Heizkurve vor. Die Einstellung an der Anlage übernimmt Ihr Heizungsfachbetrieb.

Geht das auch bei einer Fußbodenheizung?

Ja. Dort werden die Durchflussmengen an den Heizkreisverteilern für jeden Heizkreis eingestellt.

Zur Leistung: Hydraulischer Abgleich

Energieausweis

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Wenn Sie ein Gebäude oder eine Wohnung verkaufen, neu vermieten oder verpachten. Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen und bei Vertragsabschluss übergeben werden. Auch bei Neubauten und umfassenden Sanierungen wird er ausgestellt.

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und hängt damit vom Verhalten der Bewohner ab. Der Bedarfsausweis wird aus Bauweise und Anlagentechnik berechnet und ist unabhängig vom Nutzerverhalten.

Welchen Ausweis brauche ich?

Oft können Sie wählen. Der Bedarfsausweis ist vorgeschrieben bei Neubauten sowie bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht den Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen. Wir klären das für Ihr Gebäude.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung. Nach größeren Sanierungen lohnt sich ein neuer Ausweis, weil er die besseren Werte zeigt.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Für den Verbrauchsausweis die Heizkosten- oder Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre. Für den Bedarfsausweis Pläne, das Baujahr sowie Angaben zu Wänden, Dach, Fenstern und Heizung.

Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis vorlege?

Das Fehlen des Ausweises ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Müssen die Kennwerte in der Immobilienanzeige stehen?

Ja. Liegt bei der Anzeige ein Energieausweis vor, müssen unter anderem die Art des Ausweises, der Energiekennwert, der wesentliche Energieträger der Heizung und bei Wohngebäuden Baujahr und Effizienzklasse genannt werden.

Erstellen Sie auch Ausweise für Nichtwohngebäude?

Ja, wir erstellen Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Zur Leistung: Energieausweis

Photovoltaik, Speicher und E-Mobilität

Lohnt sich eine Photovoltaikanlage?

In den meisten Fällen ja – vor allem, wenn Sie einen großen Teil des Stroms selbst verbrauchen. Jede selbst genutzte Kilowattstunde müssen Sie nicht aus dem Netz kaufen. Wir rechnen das für Ihr Gebäude und Ihren Verbrauch durch.

Brauche ich einen Batteriespeicher?

Ein Speicher erhöht den Anteil des selbst genutzten Stroms, kostet aber zusätzlich. Ob er sich rechnet, hängt davon ab, wann Sie Strom verbrauchen. Das klären wir im Vor-Check.

Ist mein Dach geeignet?

Entscheidend sind Ausrichtung, Neigung, Verschattung und der Zustand des Dachs. Auch Ost-West-Dächer eignen sich gut, weil sie den Strom gleichmäßiger über den Tag liefern.

Kann ich Photovoltaik mit Wärmepumpe und Wallbox kombinieren?

Ja, und das ist oft besonders wirtschaftlich. Ein Energiemanagement steuert Wärmepumpe und Ladestation so, dass möglichst viel eigener Strom genutzt wird.

Installieren Sie die Anlage auch?

Nein. Wir planen und beraten unabhängig, die Montage übernimmt ein Fachbetrieb Ihrer Wahl. Mit unserer Planung können Sie Angebote gezielt einholen und vergleichen.

Was gehört zur Planung von Ladeinfrastruktur?

Wir prüfen die verfügbare Anschlussleistung, die Zahl und Leistung der Ladepunkte und ob ein Lastmanagement nötig ist. Das ist vor allem für Unternehmen und Mehrfamilienhäuser wichtig.

Zur Leistung: Photovoltaik, Speicher und E-Mobilität

Energieaudit und Energieplanung für Unternehmen

Welche Unternehmen müssen ein Energieaudit durchführen?

Nach dem Energiedienstleistungsgesetz müssen Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) sind, regelmäßig ein Energieaudit durchführen. Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, klären wir mit Ihnen.

Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247?

Eine systematische Untersuchung, wo und wofür Ihr Unternehmen Energie einsetzt. Das Ergebnis ist ein Bericht mit konkreten Einsparmaßnahmen und deren Wirtschaftlichkeit.

Wie läuft ein Energieaudit ab?

Nach einem Auftaktgespräch erfassen wir Ihre Verbrauchsdaten und begehen den Betrieb. Anschließend werten wir die Daten aus, bewerten mögliche Maßnahmen und stellen Ihnen den Bericht vor.

Gibt es eine Förderung für kleine und mittlere Unternehmen?

Ja. KMU können alle vier Jahre eine geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen. Wir kümmern uns um den Antrag.

Was ist eine Transformationsberatung?

Wir bewerten einzelne Produktionsmittel und Energieanlagen und zeigen, wie sie sich wirtschaftlich auf effizientere und klimafreundlichere Technologien umstellen lassen.

Was ist ein Energieeffizienz-Netzwerk?

Ein Zusammenschluss von Unternehmen, die sich gemeinsame Einsparziele setzen und regelmäßig Erfahrungen austauschen. Wir begleiten solche Netzwerke seit Jahren fachlich.

Zur Leistung: Energieaudit und Energieplanung für Unternehmen

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