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Für Wohn- und Nichtwohngebäude

Energieausweise

Rechtssicher, schnell und präzise – Bedarfs- und Verbrauchsausweise nach DIN 18599.

Ob Verkauf, Neuvermietung oder Sanierung: Ein Energieausweis ist gesetzlich Pflicht. Das Dokument muss spätestens zur Besichtigung vorliegen und bei Vertragsabschluss übergeben werden. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne und erstellen Ihren Ausweis zeitnah.

Unsere Angebote im Überblick

  • Rechtssichere Bedarfs- und VerbrauchsausweiseBedarfs- und VerbrauchsausweisDer eine wird aus der Gebäudesubstanz berechnet, der andere aus dem tatsächlichen Verbrauch. nach DIN 18599
  • Für Wohn- und Nichtwohngebäude
Für wen? Eigentümer, Verkäufer und Vermieter, die einen gesetzlich geforderten Energieausweis benötigen.

Häufige Fragen zum Energieausweis

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Wenn Sie ein Gebäude oder eine Wohnung verkaufen, neu vermieten oder verpachten. Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen und bei Vertragsabschluss übergeben werden. Auch bei Neubauten und umfassenden Sanierungen wird er ausgestellt.

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und hängt damit vom Verhalten der Bewohner ab. Der Bedarfsausweis wird aus Bauweise und Anlagentechnik berechnet und ist unabhängig vom Nutzerverhalten.

Welchen Ausweis brauche ich?

Oft können Sie wählen. Der Bedarfsausweis ist vorgeschrieben bei Neubauten sowie bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht den Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen. Wir klären das für Ihr Gebäude.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung. Nach größeren Sanierungen lohnt sich ein neuer Ausweis, weil er die besseren Werte zeigt.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Für den Verbrauchsausweis die Heizkosten- oder Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre. Für den Bedarfsausweis Pläne, das Baujahr sowie Angaben zu Wänden, Dach, Fenstern und Heizung.

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