Unser Ingenieurbüro ist in der Energie-Effizienz-Expertenliste
Energie-Effizienz-ExpertenlisteBundesweites Verzeichnis geprüfter Fachleute. Nur eingetragene Experten dürfen Förderanträge begleiten. der DENADENADeutsche Energie-Agentur – die Bundesagentur für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. gelistet und für die Antragstellung und Baubegleitung von Förderprojekten des Bundes zugelassen. Gerne beraten wir Sie bei der Finanzierung Ihrer Effizienzprojekte.
Unsere Angebote im Überblick
- Antragstellung
- Baubegleitung
- Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEGBEGZuschüsse und Kredite des Bundes für Sanierung und Neubau.)
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEWEEWFörderung für Investitionen in Unternehmen.)
Häufige Fragen zur Förderung
Welche Förderprogramme gibt es?
Für Gebäude ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das wichtigste Programm. Sie fördert einzelne Maßnahmen ebenso wie Komplettsanierungen und wird über BAFA und KfW abgewickelt. Für Unternehmen gibt es zusätzlich die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW).
Wann muss ich den Förderantrag stellen?
Grundsätzlich bevor Sie mit der Maßnahme beginnen. Sprechen Sie uns deshalb an, bevor Sie Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben. Wir sagen Ihnen, in welcher Reihenfolge Vertrag und Antrag erfolgen müssen.
Wie hoch ist die Förderung?
Das hängt von der Maßnahme, vom Gebäude und teilweise von Ihrer persönlichen Situation ab. Die Fördersätze werden außerdem immer wieder angepasst. Den aktuellen Stand für Ihr Vorhaben nennen wir Ihnen im Erstgespräch.
Was ist der Unterschied zwischen BAFA und KfW?
Beide wickeln Förderprogramme des Bundes ab. Welche Stelle zuständig ist, hängt von der Maßnahme ab – etwa ob es um die Gebäudehülle, die Heizung oder eine Komplettsanierung geht. Wir stellen den Antrag an der richtigen Stelle.
Was bedeutet Baubegleitung?
Bei geförderten Maßnahmen begleitet ein Energie-Effizienz-Experte die Planung und Ausführung. Nach Abschluss bestätigt er, dass die Arbeiten den Förderbedingungen entsprechen. Ohne diese Bestätigung wird die Förderung nicht ausgezahlt.
